PostVac und das Finanzamt!

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd ansetzen

12/11/20253 min lesen

Steuerliche Anerkennung von Krankheitskosten, Nahrungsergänzungsmitteln, Blutwäsche beim PostVacSyndrom

Hier möchten wir verständlich und praxisnah zeigen, wie Krankheitskosten in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden können. Der Beitrag behandelt nicht nur klassische Themen wie medizinisch notwendige Nahrungsergänzungsmittel, sondern auch komplexere Therapieformen wie Apherese-Verfahren sowie die steuerliche Bewertung vielschichtiger Erkrankungsbilder wie dem PostVac-Syndrom, das keinen eigenen ICD-Code besitzt.

1.Grundprinzip: Wann sind Krankheitskosten steuerlich absetzbar?

Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen und der Behandlung einer bestehenden Erkrankung dienen. Hierfür kommt es nicht auf die Art der Erkrankung, sondern auf ihre medizinische Relevanz und die Notwendigkeit der Behandlung an.

Anerkennungsfähige Kostenarten

- Ärztliche Behandlungen

- Medikamente und Therapien

- Hilfsmittel wie Rollstühle oder Prothesen

- Pflegeleistungen

- Fahrten zu Arzt- und Therapieterminen

2. Nahrungsergänzungsmittel: zwischen Lifestyle und medizinischer Notwendigkeit

Nahrungsergänzungsmittel sind grundsätzlich nicht absetzbar, da sie als Produkte des täglichen Bedarfs gelten. Eine steuerliche Anerkennung ist allerdings möglich, wenn eine klare medizinische Indikation besteht.

Voraussetzungen für die Anerkennung medizinischer Supplemente

- Vorliegen einer konkreten Erkrankung

- Ärztliche Verordnung oder Rezepto oder ärztlicher Behandlungsplan

- Therapeutischer Nutzen statt bloßer Prävention

- Keine günstigere gleichwertige Behandlungsalternative

Typische Beispiele

Anerkennungsfähig:

- Hochdosiertes Vitamin D bei Mangel

- Eisen bei gesichertem Eisenmangel

- Vitamin B12 bei nachweislicher Resorptionsstörung

- Elementardiäten und bilanzierte Diäten

Nicht anerkennungsfähig:

- Multivitaminpräparate ohne Indikation

- Probiotika ohne konkrete Diagnose

3. Blutwäsche/Apherese: Anerkennung einer spezialisierten medizinischen Behandlung

Apherese-Verfahren wie Immunadsorption oder Plasmapherese werden bei schweren Autoimmunprozessen, Komplikationen nach Infektionen oder komplexen immunologischen Störungsbildern eingesetzt. Sie gelten steuerlich als medizinische Heilbehandlungen und sind grundsätzlich anerkennungsfähig.

Erforderliche Nachweise

- Fachärztliche Diagnose

- Medizinische Notwendigkeitsbegründung

- Therapiepläne und Behandlungsberichte

- Rechnungen und Erstattungsbescheide der Krankenkasse

4. PostVac-Syndrom ohne ICD-Code: steuerliche Beurteilung eines komplexen Krankheitsbildes

Das PostVac-Syndrom beschreibt ein vielgestaltiges Beschwerdebild nach Impfungen.

Es hat derzeit keinen eigenen ICD-Code, da es primär ein juristisch geprägter Begriff ist. Steuerlich ist das Fehlen eines ICD-Codes jedoch kein Hinderungsgrund für die Anerkennung von Krankheitskosten.

Warum der fehlende ICD-Code kein Problem ist

Für das Finanzamt zählt nicht die Klassifikation einer Krankheit, sondern die Existenz einer konkreten gesundheitlichen Störung. Solange dokumentierte Diagnosen und medizinische Befunde vorliegen, können Behandlungen auch dann absetzbar sein, wenn der übergeordnete Sammelbegriff keinen ICD-Code besitzt.

Wie PostVac sachgerecht steuerlich dargestellt wird

In der Praxis erfolgt die steuerliche Anerkennung über die einzelnen medizinischen Diagnosen und Funktionsstörungen wie z. B.:

- Autonome Funktionsstörungen (ICD G90)

- ME/CFS-ähnliche Zustandsbilder (ICD G93.3)

- Kreislaufregulationsstörungen (ICD I95)

- Neurologische Symptome (ICD G62 etc.)

Das PostVac-Syndrom fungiert dabei als zusammenfassender medizinischer Kontext, nicht als steuerliche Diagnose.

Nachweise bei PostVac-Fällen

- Facharztberichte mit Symptomzusammenhang

- Labor- und Bildgebungsbefunde

- Therapieindikation (z. B. Apherese, Supplemente)

- Zeitlicher Zusammenhang zu Impfereignissen plausibel dargelegt

- Dokumentation der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung

5. Die zumutbare Belastung: der Schwellenwert der Steuerwirksamkeit

Erst die Kosten, die über die zumutbare Belastung hinausgehen, wirken sich steuerlich aus. Dieser Betrag hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl und ggf. Der Schwerbehinderung (ab 50% Grad der Behinderung) ab.

6. Medizinische Notwendigkeit zählt – nicht die Popularität des Krankheitsbegriffs

Ob Nahrungsergänzungsmittel, Apherese-Verfahren oder komplexe Krankheitsbilder wie das PostVac-Syndrom: Steuerlich entscheidend ist die medizinische Dokumentation. Ein fehlender ICD-Code ist kein Hindernis, solange klare Diagnosen, ärztliche Begründungen und nachvollziehbare Behandlungskosten vorliegen. Mit sorgfältiger Dokumentation lassen sich auch anspruchsvolle medizinische Verläufe sauber gegenüber dem Finanzamt darstellen.

Bei PostVac zählt wie immer die Qualität der Akte: Erst wenn die Dokumentation vollständig und schlüssig ist, entsteht daraus die realistische Chance auf Anerkennung – unabhängig davon, ob es um Steuerrecht, Versorgungssysteme oder die Einstufung als Arbeitsunfall geht.

Eine ausführlichere Analyse mit Urteilen, Fallbeispielen und praxisnahen Leitlinien findest du in unserem geschützten Mitgliederbereich.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information darüber, dass im Rahmen der steuerrechtlichen Regelungen außergewöhnliche Belastungen auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheitsfolgen nach Impfungen umfassen können.

Die steuerliche Berücksichtigung entsprechender Kosten hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls sowie von der jeweils aktuellen Rechtslage ab. Zur konkreten Einordnung von Belegen, zur Bewertung der Abzugsfähigkeit einzelner Aufwendungen und zur rechtssicheren steuerlichen Behandlung wird empfohlen, im Zweifel eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu konsultieren.