Leitsätze und Transparenz

Der Bundesverband PostVac e.V. steht für Transparenz, Unabhängigkeit und eine faktenbasierte Interessenvertretung von Menschen mit PostVac-Symptomatik.

Unser Selbstverständnis gründet auf offener Kommunikation, nachvollziehbaren Positionen und der konsequenten Orientierung an wissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Standards.

Wir handeln überparteilich, verantwortungsvoll und im Dialog mit Betroffenen, Fachkreisen und Institutionen, um Vertrauen zu schaffen und nachhaltige Verbesserungen für die von uns vertretenen PostVac-Patienten zu erreichen.

Der Bundesverband PostVac e.V. zur Unabhängigkeit und Neutralität

Der Bundesverband PostVac vertritt die Interessen von Menschen mit gesundheitlichen Schäden im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Covid-Impfungen.
Die Wahrung der Unabhängigkeit, Neutralität und Glaubwürdigkeit ist zentrale Voraussetzung für eine wirksame, rechtsstaatlich fundierte und patientenorientierte Selbsthilfe und Interessenvertretung.
Der Verband versteht sich als kritische zivilgesellschaftliche Stimme, die ihre Positionen ausschließlich aus den Bedürfnissen der Betroffenen, aus wissenschaftlicher Evidenz sowie aus den Grund- und Menschenrechten, sowie der UN-Behindertenrechtskonvention ableitet.

Jede Form der Zusammenarbeit mit Dritten hat sich diesem Auftrag unterzuordnen.
1. Grundsatz der Unabhängigkeit
  • Der Bundesverband PostVac wahrt seine inhaltliche, organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Stellen, Wirtschaftsunternehmen, politischen Akteuren und sonstigen Dritten.
  • Entscheidungen über Positionen, Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Aktivitäten erfolgen ausschließlich autonom durch die dafür vorgesehenen Organe des Verbandes.
  • Eine Einflussnahme auf Inhalte, Bewertungen oder Prioritäten des Verbandes ist ausgeschlossen.
2. Vorrang der Betroffeneninteressen
  • Maßstab sämtlichen Handelns sind die Interessen, Rechte und Schutzbedürfnisse der Betroffenen.
  • Der Verband richtet seine Arbeit nicht an Marktinteressen, politischen Opportunitäten oder institutioneller Loyalität aus.
  • Der Verband fördert die Selbstbestimmung, Aufklärung und rechtliche Handlungsfähigkeit der Betroffenen.
3. Trennung von Förderung und Einfluss
  • Finanzielle oder sachliche Unterstützung begründet keine Mitwirkungs-, Mitsprach- oder Kommunikationsrechte.
  • Fördernde Stellen erhalten keinen Einfluss auf Inhalte, Auswahl von Themen, Referierenden, Studienbewertungen oder rechtliche Einschätzungen.
  • Kooperationen dürfen weder mittelbar noch unmittelbar zur Imagepflege, Produktbewerbung oder politischen Legitimation Dritter genutzt werden.
4. Transparenzprinzip
  • Jede finanzielle oder sachliche Zuwendung wird offengelegt, sofern sie geeignet ist, Einfluss auf die Verbandsarbeit zu nehmen oder diesen Eindruck zu erwecken.
  • Die Offenlegung erfolgt jährlich, öffentlich und nachvollziehbar, getrennt nach Art, Höhe und Herkunft der Mittel.
  • Der Verband verpflichtet sich zu einer aktiven Transparenz, nicht zu minimalistischer Pflichterfüllung.
5. Begrenzung externer Finanzierung
  • Der Verband achtet darauf, dass Zuwendungen externer Akteure keine strukturelle Abhängigkeit begründen.
  • Überschreiten externe Zuwendungen einen kritischen Anteil am Gesamtbudget, erfolgt eine interne Prüfung und öffentliche Bewertung der Unabhängigkeit.
  • Eine Finanzierung, die den Fortbestand oder den Kern der Verbandsarbeit gefährden würde, ist unzulässig.
6. Inhaltliche Neutralität und wissenschaftliche Redlichkeit
  • Der Verband gibt keine Empfehlungen für konkrete Produkte, Hersteller oder Dienstleistungen ab.
  • Informationen zu medizinischen, wissenschaftlichen oder rechtlichen Themen erfolgen quellenbasiert, kritisch und plural.
  • Abweichende wissenschaftliche Positionen werden kenntlich gemacht und sachlich eingeordnet.
  • Der Verband ist keiner medizinischen Fachrichtung, Schule oder Institution verpflichtet.
7. Kommunikation, Name und Logo
  • Name und Logo des Bundesverbandes PostVac e.V. dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verwendet werden.
  • Eine Nutzung zu Werbe-, Marketing- oder Reputationszwecken Dritter ist ausgeschlossen.
  • Jede Kooperation regelt eindeutig Zweck, Umfang und Grenzen der Kommunikation.
8. Veranstaltungen und Publikationen
  • Der Verband bestimmt Inhalte, Referierende und Formate eigenständig.
  • Eine einseitige Darstellung zugunsten bestimmter Interessen ist unzulässig.
  • Bei finanzieller Unterstützung wird diese klar kenntlich gemacht, ohne werblichen Charakter.
  • Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmenden haben Vorrang.
9. Forschung und Studien
  • Der Verband unterstützt Forschung nur, wenn
    • Studiendesign, Finanzierung und Ergebnisse vollständig transparent sind,
    • die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden,
    • und eine kritische Begleitung möglich ist.
  • Der Verband behält sich ausdrücklich vor, Forschungsergebnisse öffentlich zu kritisieren.
10. Selbstverpflichtung und Kontrolle
  • Vorstand und hauptamtlich Tätige verpflichten sich schriftlich zur Wahrung dieser Leitsätze.
  • Interessenkonflikte sind offenzulegen.
  • Bei Zweifeln oder Verstößen erfolgt eine interne Prüfung und öffentliche Korrektur, nicht Vertuschung.
Schlusssatz
Unabhängigkeit ist für uns kein Imagefaktor.
Sie ist die Existenzgrundlage des Bundesverbandes PostVac e.V.