ME/CFS europaweit erstmalig als Impfschaden anerkannt!

Expertennetzwerk des Bundesverband PostVac e.V. setzt sich mit Argumentation zu ME/CFS durch

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12/12/20254 min lesen

Historisches Urteil: Erstmalige Anerkennung eines Impfschadens mit ME/CFS nach einmaliger Covid-19-Impfung

Mit dem mit heute am 11.12.2025 rechtskräftigen Erkenntnis hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht erstmals anerkannt, dass ME/CFS als unmittelbare Folge einer einzigen Covid-19-Impfung entstanden ist. Der Fall wurde vom Expertennetzwerk des Bundesverbands PostVac e.V. von Anfang an begleitet und markiert einen bedeutenden Durchbruch in der medizinisch-juristischen Bewertung postvakzinaler Komplikationen, insbesondere ME/CFS was bisher nur als Verschlechterung einer bestehenden ME/CFS anerkannt wurde.

Ein neues Kapitel der Impfschadenrechtsprechung

Das Gericht stellte fest, dass ME/CFS zeitnah nach der Impfung auftrat, dass keine alternativen Ursachen wahrscheinlicher sind und dass die Erkrankung eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit mit dem Anspruch auf Rentenversorgung verursacht.

Der zeitliche Verlauf: Von ersten Symptomen zu ME/CFS

Unmittelbare Reaktion

Bereits in der Nacht nach der Impfung traten Fieber, Gelenksschmerzen und grippale Symptome als Impfnebenwirkung auf.

Rascher Beginn der Erschöpfungssymptomatik

Zeitnah entwickelte sich eine massive Fatigue mit Belastungsintoleranz, neurologischen Beschwerden und autonomen Funktionsstörungen.

Ausschluss anderer Ursachen

Die vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte, dass keine wahrscheinlicheren Alternativursachen vorliegen. Die Sachverständige folgte damit dem stringenten Klagevorbringen aus dem Expertennetzwerk des Bundesverband PostVac e.V. - es zeigt sich wiederholt, dass ein interdisziplinärer Bearbeitungsansatz die richtige Strategie für die Impfschadenanerkennung ist.

Juristische Bewertung

Das Gericht bestätigte einen klaren zeitlichen Zusammenhang, eine typische Symptomatik und das Fehlen anderer Ursachen. Damit war die gesetzlich geforderte hinreichende Kausalitätswahrscheinlichkeit erfüllt.

Rentenentscheidung

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde festgestellt. Ab März 2023 wurde eine monatliche Rente festgesetzt, die dann ab November 2024 nochmals um das vierfache erhöht wurde.

Besonderheit: Erkrankung nach einmaliger Impfung gegen Covid19

Das Urteil stellt ausdrücklich klar, dass eine einmalige Covid-19-Impfung ausreichen kann, um ME/CFS als Impfschaden auszulösen.

Bedeutung für Europa und insbesondere auch Deutschland

Das Urteil ist ein Präzedenzfall und zeigt erstmals die rechtlich anerkannte Möglichkeit einer ME/CFS-Diagnose als Erstmanifestation nach Covid-Impfung. Die medizinisch-wissenschaftliche Begründung, die das Expertennetzwerk des Bundesverband PostVac e.V. einbringen konnte ist auch in anderen Ländern gültiger Stand der Wissenschaft und bietet die Basis für die Anerkennung.

Wir werden dies nun umgehend in der Interessenvertretung der PostVac-Patienten auch in den Bundesländern, wo sich tausende Anträge auf Anerkennung stappeln anbringen. Die Mär von einer nicht bestehenden Wissenschaft zu ME/CFS ist rechtskräftig widerlegt.

Dieses Urteil ist ein Meilenstein für die Betroffenenrechte und stärkt die Anerkennung schwerer postvakzinaler Erkrankungen wie ME/CFS.

Im Mitgliederbereich gibt es eine ausführliche Urteilsbesprechung mit der dafür medizinisch-wissenschaftlichen Argumentationslinie.

Eine ergänzende Einordnung zur Aussage: "Das Urteil ist aus Österreich"

Diese Ergänzung dient der Vertiefung des Blogbeitrags „ME/CFS europaweit erstmalig als Impfschaden anerkannt“ und ordnet die österreichische Entscheidung systematisch in den geltenden Beweismaßstab des Impfschadensrechts ein. Gleichzeitig werden Übertragbarkeit und Argumentationspotenziale für Deutschland dargelegt:

1. Gemeinsamer Beweismaßstab im Impfschadensrecht

Sowohl das deutsche als auch das österreichische Entschädigungsrecht verlangen keinen naturwissenschaftlichen Vollbeweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Gesundheitsschaden. Maßgeblich ist vielmehr die hinreichende bzw. überwiegende Wahrscheinlichkeit.

Juristisch bedeutet dies, dass es genügt, wenn bei wertender Betrachtung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht. Absolute Gewissheit oder vollständige pathogenetische Aufklärung sind nicht erforderlich.

2. Bedeutung der österreichischen Entscheidung

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat diesen Beweismaßstab konsequent angewandt. Ausschlaggebend waren insbesondere:

- der zeitliche Zusammenhang zwischen Impfung und Symptombeginn,
- die klinisch typische Symptomatik von ME/CFS,
- der Ausschluss wahrscheinlicher Alternativursachen.

Auch in diesem Verfahren lag zuerst ein negatives Gutachen sogar eines prominenten Immunologen vor!
Das Gericht hat aufgrund der juristischen Argumentation und der vorgelegten medizinisch-wissenschaftlichen Begründung dann anerkannt, dass auch komplexe neuroimmunologische Krankheitsbilder ohne abschließende wissenschaftliche Erklärung entschädigungsrechtlich zugeordnet werden können.

3. Relevanz für Deutschland und deutsche Verfahren im Versorgungsrecht

Auch im deutschen Recht ist der Beweismaßstab offen für neue oder seltene Krankheitsbilder. Weder das Fehlen einer abschließenden Leitlinie noch ein fehlender wissenschaftlicher Konsens rechtfertigen automatisch die Ablehnung. Es kommt eben dann auf den Einzelfall an, der zuerst analysiert werden muss.

Das österreichische Urteil zeigt exemplarisch, dass:

- medizinische Unsicherheiten nicht zulasten der Betroffenen gehen dürfen,
- Einzelfallbetrachtungen Vorrang vor statistischen Argumenten haben,
- Plausibilität und Wahrscheinlichkeitsabwägung zentrale Kriterien sind.

4. Juristische Schlussfolgerung

Die Entscheidung aus Österreich bestätigt einen zentralen Grundsatz des sozialen Entschädigungsrechts:
Der Staat darf von Impfschadensbetroffenen keinen Beweis verlangen, den die medizinische Wissenschaft selbst nicht erbringen kann und die konsequente Anwendung des gesetzlichen Beweißmaßstabs führt zur Anerkennung.

Das Urteil wurde mittlerweile auch beim renomierten juristischem Fachveralg Manz anonymisiert veröffentlicht!

Hier der Link dazu:

https://rdb.manz.at/document/ris.bvwg.BVWGT_20251029_W604_2287227_1_00

Wer das Urteil aufmerksam liest, erkennt, dass unsere Argumentation selbst im Fall einer psychiatrischen Doppeldiagnose (Vorerkrankungen) überzeugt und ME/CFS als Impfschaden nachvollziehbar begründet.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich anmerken, dass dieses Urteil allein nicht als Grund für die Anerkennung ausreicht. Vielmehr sind die dem Urteil zugrunde liegende Prozesstaktik und die ausführliche medizinisch-wissenschaftliche Begründung ausschlaggebend, der die Gutachterin schließlich nur noch folgen konnte.

Aus strategischer Sicht ist es nicht ratsam, sich mit einer nicht geklärten Akte und einer Kopie oder dem Hinweis auf das Urteil in ein Verfahren, einen Widerspruch oder gar in eine Klage zu begeben.

Wer sich bei der Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen aus Impfschäden ausschließlich auf die von anderen übernommenen Ansätze verlässt, kann nicht mit nennenswerten Fortschritten rechnen.