Die Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

ein kurzer Überblick

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# Wenn der Gutachter ins Straucheln gerät – Befangenheit im Gerichtssaal

Stellen Sie sich vor: Ein Impfschadenprozess zieht sich schon seit Monaten hin. Endlich kommt der Tag, an dem das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen vorliegt. Alle hoffen auf Klarheit – doch plötzlich steht der Vorwurf im Raum: Der Gutachter ist befangen. Was nun?

## Warum die Neutralität so wichtig ist
Sachverständige sind die stillen Stars im Gerichtssaal. Studien zeigen: Richter folgen in rund 97 % der Fälle dem Gutachten. Mit anderen Worten – wer das Gutachten „gewinnt“, hat meistens auch den Prozess auf seiner Seite. Genau deshalb darf es keine Zweifel an der Neutralität geben. Schon der Anschein von Befangenheit kann reichen, um das Vertrauen zu zerstören.

## Wann spricht man von Befangenheit?
Es braucht gar keinen Beweis, dass ein Gutachter tatsächlich voreingenommen ist. Es reicht, wenn eine vernünftige Partei den Eindruck haben könnte, dass er nicht ganz objektiv ist. Beispiele dafür sind:

- alte Geschäftsbeziehungen zu einer Partei,
- gemeinsame wissenschaftliche Publikationen oder
- sogar freundschaftliche Kontakte.

Der Grundsatz lautet: Lieber einmal zu viel offengelegt als zu wenig.

Was bedeutet das für den Prozess?

Wird Befangenheit festgestellt, kann der Sachverständige entpflichtet werden. Für die Parteien heißt das: ein neues Gutachten, mehr Zeit, mehr Kosten. Für den Sachverständigen bedeutet es sogar den Verlust seiner Vergütung – und im schlimmsten Fall einen Kratzer im Ruf.

Worauf es in der Praxis ankommt


- Schnelligkeit zählt: Wer einen Befangenheitsantrag stellen will, muss dies sofort tun – meist innerhalb von zwei Wochen.
- Transparenz hilft: Sachverständige sollten jede Verbindung oder frühere Tätigkeit offenlegen.
- Sorgfalt ist Pflicht: Von der Ladung zum Untersuchungstermin bis zur Wortwahl im Gerichtssaal – kleine Fehler können große Wirkung haben.

Fazit


Ein Gerichtsgutachten kann Prozesse entscheiden – und manchmal auch zum Stolperstein werden. Für alle Beteiligten gilt deshalb: Neutralität und Sorgfalt sind das A und O. Oder einfacher gesagt: Wer Vertrauen will, darf keine Schatten werfen.

Mitglieder im Bundesverband PostVac finden hierzu im Mitgliederbereich einen strukturierten Handlungsleitfaden und können sich hierzu beraten lassen.