Das vermeintlich "positive Nutzen-Risiko-Verhältnis"

Eine kritische Auseinandersetzung mit einem Thema ohne klare Regelung.

9/13/20251 min lesen

black blue and yellow textile
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Impfungen betreffen gesunde Menschen. Deshalb muss ihre Zulassung höchsten Sicherheitsstandards genügen.


Doch die aktuelle Praxis der Nutzen-Risiko-Abwägung bei Impfstoffen ist nachweislich unzureichend und verstößt gegen verfassungsrechtliche Schutzpflichten

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## Schutzpflicht des Staates nach Grundgesetz


Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.


➡️ Besonders bei präventiven Eingriffen wie Impfungen muss der Staat für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgen.
Eine transparente, überprüfbare Nutzen-Risiko-Abwägung ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich geboten29†source.

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## Gesetzliche Grundlagen (§ 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG)
Zwar bestimmt das Arzneimittelgesetz, dass eine Zulassung zu versagen ist, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig ist.

Doch: Es fehlen klare gesetzliche Maßstäbe, wie diese Abwägung durchzuführen ist. Behörden dürfen sich oft allein auf Herstellerangaben stützen, ohne zwingend eigene unabhängige Prüfungen vorzunehmen29†source.

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## Fehlende evidenzbasierte Risikoanalyse


- Die STIKO stützt sich auf die „beste verfügbare Evidenz“.

- Randomisierte kontrollierte Studien, insbesondere bei Kindern, fehlen.
- Statt objektiver Bewertung findet eine unkritische Übernahme von Annahmen statt.

➡️ Eine solche Praxis kann die gebotene wissenschaftliche Robustheit nicht sicherstellen29†source.

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## Irreführende staatliche Information


Das Label „zugelassener Impfstoff“ suggeriert geprüfte Sicherheit.

In Wahrheit fehlt eine objektiv nachvollziehbare Risikoanalyse.
➡️ Damit verletzt der Staat seine Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 GG, da Bürger auf Grundlage unzureichender Information Entscheidungen treffen.

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## Europäische Dimension: Grundrechtecharta


Auch auf EU-Ebene schützt die Grundrechtecharta (Art. 2 und 3 GRCh) Leben sowie körperliche und geistige Unversehrtheit.

Das Fehlen klarer materieller Vorgaben im EU-Recht zur Nutzen-Risiko-Abwägung stellt somit ebenfalls einen Verstoß gegen Grundrechte dar.



## Fazit


Die derzeitige Nutzen-Risiko-Abwägung bei Impfstoffzulassungen ist weder transparent noch überprüfbar.

Sie verstößt gegen nationale wie europäische Schutzpflichten und macht Impfempfehlungen rechtlich angreifbar.