Das vermeintlich "positive Nutzen-Risiko-Verhältnis"
Eine kritische Auseinandersetzung mit einem Thema ohne klare Regelung.
9/13/20251 min lesen
Impfungen betreffen gesunde Menschen. Deshalb muss ihre Zulassung höchsten Sicherheitsstandards genügen.
Doch die aktuelle Praxis der Nutzen-Risiko-Abwägung bei Impfstoffen ist nachweislich unzureichend und verstößt gegen verfassungsrechtliche Schutzpflichten
---
## Schutzpflicht des Staates nach Grundgesetz
Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.
➡️ Besonders bei präventiven Eingriffen wie Impfungen muss der Staat für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgen.
Eine transparente, überprüfbare Nutzen-Risiko-Abwägung ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich geboten【29†source】.
---
## Gesetzliche Grundlagen (§ 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG)
Zwar bestimmt das Arzneimittelgesetz, dass eine Zulassung zu versagen ist, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig ist.
Doch: Es fehlen klare gesetzliche Maßstäbe, wie diese Abwägung durchzuführen ist. Behörden dürfen sich oft allein auf Herstellerangaben stützen, ohne zwingend eigene unabhängige Prüfungen vorzunehmen【29†source】.
---
## Fehlende evidenzbasierte Risikoanalyse
- Die STIKO stützt sich auf die „beste verfügbare Evidenz“.
- Randomisierte kontrollierte Studien, insbesondere bei Kindern, fehlen.
- Statt objektiver Bewertung findet eine unkritische Übernahme von Annahmen statt.
➡️ Eine solche Praxis kann die gebotene wissenschaftliche Robustheit nicht sicherstellen【29†source】.
---
## Irreführende staatliche Information
Das Label „zugelassener Impfstoff“ suggeriert geprüfte Sicherheit.
In Wahrheit fehlt eine objektiv nachvollziehbare Risikoanalyse.
➡️ Damit verletzt der Staat seine Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 GG, da Bürger auf Grundlage unzureichender Information Entscheidungen treffen.
---
## Europäische Dimension: Grundrechtecharta
Auch auf EU-Ebene schützt die Grundrechtecharta (Art. 2 und 3 GRCh) Leben sowie körperliche und geistige Unversehrtheit.
Das Fehlen klarer materieller Vorgaben im EU-Recht zur Nutzen-Risiko-Abwägung stellt somit ebenfalls einen Verstoß gegen Grundrechte dar.
## Fazit
Die derzeitige Nutzen-Risiko-Abwägung bei Impfstoffzulassungen ist weder transparent noch überprüfbar.
Sie verstößt gegen nationale wie europäische Schutzpflichten und macht Impfempfehlungen rechtlich angreifbar.
Hilfe und echte Unterstützung
Unterstützung für Betroffene mit Impfschaden nach Covid-Impfung.
Kontakt & Impressum
zum monatlichen Newsletterversand hier anmelden:
kontakt@bundesverband-postvac.de
Telefon: +49 1515 7774547
© 2025. All rights reserved. Die Website ist noch im Entstehen und wird nach und nach um wertvolle Informationen erweitert!
Stuttgarter Straße 106, 70706 Fellbach
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Juliane Reichard, Moana Kunwald,
Felicitas Niederdorfer, Anke Bengfort und
Dietmar Scherer
Der Verband ist eingetragen am Vereinsregistergericht Stendal. Durch die Mitgliederversammlung vom 01.07.2025 wurde eine Sitzverlegung und die Satzungsneufassung beraten und entschieden. Weitere Informationen dazu folgen zeitnah.
Unsere Website wurde nach den Prinzipien des responsiven Designs entwickelt und auf verschiedenen Endgeräten getestet. Dennoch können wir nicht in jedem Fall und für jede Displaygröße eine einwandfreie Darstellung garantieren.
