Anerkennungspraxis von Impfschäden/PostVac

Die Anerkennungspraxis und worum es wirklich geht - das Spiel mit der Lebenszeit!

12/22/20253 min lesen

Worum es wirklich geht:Kostentransparenz, Haushaltsrealität und die Abwehr von Ansprüchen bei Corona-Impfschäden

Eine Abfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bei den Landesversorgungsämtern zeigt bundesweit ein klares Bild: Bis Mitte 2025 wurden lediglich 633 Corona-Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz anerkannt – bei mehr als 14.000 gestellten Anträgen.

Diese erhebliche Diskrepanz wirft grundlegende Fragen zur Anerkennungspraxis und zu den dahinterliegenden fiskalischen Mechanismen auf. Sie macht ein strukturelles Systemproblem sichtbar, das nicht zufällig entstanden ist, sondern politisch in Kauf genommen wird.

Mecklenburg-Vorpommern: Kostentransparenz als Ausnahme

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen konkrete Kostenzahlen öffentlich benannt wurden. Bislang wurden dort 23 Impfschäden anerkannt, davon 20 im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung. Die jährlichen Kosten für diese 23 Personen belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro.

Dies entspricht durchschnittlich etwa 60.800 Euro pro Person und Jahr beziehungsweise rund 5.070 Euro pro Monat. Es handelt sich dabei nicht um theoretische Hochrechnungen, sondern um reale, haushaltswirksame Ausgaben.

Langfristige Kosten bei jungen Betroffenen

Besonders relevant ist die Zeitdimension. Viele Betroffene sind jung oder im mittleren Erwerbsalter. Am Beispiel einer 30-jährigen Person mit einem anerkannten Impfschaden ergeben sich bei monatlichen Kosten von rund 5.070 Euro folgende Belastungen für den Landeshaushalt:

• ca. 608.000 Euro nach 10 Jahren (pro Person)
• ca. 1,22 Millionen Euro nach 20 Jahren (pro Person)
• ca. 1,82 Millionen Euro nach 30 Jahren (pro Person)

Diese Berechnung erfolgt bewusst konservativ. Weder Inflation noch steigende Pflege- und Gesundheitskosten oder eine mögliche Verschlechterung des Gesundheitszustands sind berücksichtigt. Ebenfalls nicht einbezogen sind die fortlaufenden Verwaltungskosten, da die Bearbeitung anerkannter Impfschäden über Jahrzehnte hinweg dauerhaft Personal bindet.

Übertrag auf andere Bundesländer

Die Tragweite dieser Zahlen wird deutlich, wenn man sie auf Bundesländer mit erheblich höheren Antragszahlen überträgt.

In Nordrhein-Westfalen wurden bis Mitte 2025 rund 2.000 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Legt man eine Anerkennungsquote von 80 Prozent zugrunde, ergäben sich etwa 1.600 anerkannte Fälle. Bei langfristigen Kosten von rund 1,82 Millionen Euro pro Person entspricht dies einer Gesamtbelastung von rund 2,9 Milliarden Euro.

In Bayern lagen die Antragszahlen im gleichen Zeitraum bei etwa 2.400. Bei gleicher Annahme einer 80-prozentigen Anerkennungsquote ergäben sich rund 1.920 anerkannte Fälle und langfristige Kosten in Höhe von etwa 3,5 Milliarden Euro.

Ablehnung als haushaltspolitisches Instrument

Vor diesem Hintergrund erscheint die bundesweit restriktive Anerkennungspraxis nicht mehr ausschließlich medizinisch oder rechtlich motiviert. Vielmehr deutet vieles darauf hin, dass die Ablehnung von Ansprüchen gezielt der Begrenzung langfristiger Haushaltsverpflichtungen dient.

In diesem Zusammenhang ist auch zu beobachten, dass Betroffene zunehmend in andere sozialrechtliche Systeme, insbesondere in die Erwerbsminderungsrente, verwiesen werden. Wer dort eine – wenn auch deutlich reduzierte – Absicherung erhält, verfügt häufig weder über die Kraft, noch über die zeitlichen oder finanziellen Ressourcen, um langjährige Anerkennungsverfahren weiterzuführen.

Standardisierte Ablehnungen, hohe Hürden bei der Kausalitätsbewertung und stark formalisierte Gutachten führen dazu, dass Anerkennungen die Ausnahme bleiben – unabhängig von der individuellen gesundheitlichen Situation der Betroffenen. Ein erheblicher Teil der uns bekannten Gutachten erfüllt dabei nicht einmal die fachlichen Mindestanforderungen einer sachgerechten Kausalitätsbegutachtung.

Kosten verschwinden nicht – sie werden umgebucht

Werden Kosten nicht im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes anerkannt, verschwinden sie nicht. Tatsächlich handelt es sich um eine systematische Umbuchung der Kostenlast aus den Länderhaushalten in die sozialen Sicherungssysteme.

Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus Steuermitteln der Länder finanziert. Demgegenüber sind Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente überwiegend beitragsfinanziert. Die Krankenkassen erhalten hierfür pauschale Finanzmittel, was den Anreiz zur aktiven Klärung von Impfschäden zusätzlich reduziert.

Durch die Ablehnung von Impfschäden werden staatliche Verpflichtungen somit von der steuerfinanzierten Ebene auf Beitragszahler und auf die Betroffenen selbst verlagert.

Hinzu kommt, dass Leistungen der Grundsicherung oder der Erwerbsminderungsrente lediglich einen Bruchteil der tatsächlichen Kostenfolgen abdecken. Sie liegen deutlich unter den realen monatlichen Belastungen von rund 5.070 Euro pro Person und berücksichtigen weder umfassende medizinische Mehrbedarfe noch Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Therapien oder langfristige Einkommensverluste. Das Bürgergeld ist zudem ausschließlich für erwerbsfähige Personen vorgesehen – eine Voraussetzung, die bei schweren Impfschäden in aller Regel nicht mehr erfüllt ist.

Was wir erkennen:

Die Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern machen deutlich, worum es tatsächlich geht. Bereits wenige anerkannte Fälle verursachen erhebliche laufende Kosten. Hochgerechnet auf größere Bundesländer entstehen langfristige Milliardenverpflichtungen, für die offenbar keine ausreichenden haushaltsrechtlichen Vorsorgen getroffen wurden.

Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob sich die Anerkennung von Impfschäden leisten lässt, sondern wer die Kosten tragen soll: transparent aus Steuermitteln oder verdeckt über beitragsfinanzierte Sozialsysteme und individuelle Existenzverluste.

Der Bundesverband PostVac e.V. fordert vor diesem Hintergrund eine vollständige Kostentransparenz, eine sachgerechte und unabhängige Begutachtung sowie eine offene politische Debatte über staatliche Verantwortung bei empfohlenen medizinischen Eingriffen. Wir werden dieses perfide Spiel mit unserer Lebenszeit und auch unserer Lebensqualität nicht hinnehmen!

Als Interessenvertretung der Impfgeschädigten werden wir diesen Umgang mit unserem Schicksal nicht hinnehmen. Es ist wichtiger denn je, gemeinsam für Aufklärung, Anerkennung und Gerechtigkeit einzutreten.